Allgemeine Geschäftsbedingungen
GS Elektrotechnik GmbH für Elektroinstallationen, Kundendienst, Reparaturen, Verkauf, Wartung und GS Pass
Stand: 18. Juni 2026
| Unternehmen | GS Elektrotechnik GmbH |
| Sitz | Im Brühl 8, 67365 Schwegenheim |
| Vertreten durch | Geschäftsführer Manuel Kiptschuk |
| Register / USt-ID | HRB 33453, Amtsgericht Landau / DE 354002568 |
| Kontakt | E-Mail: info@gs-elektrotechnik.gmbh | Telefon: +49 6344 9262171 |
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für Verträge zwischen der GS Elektrotechnik GmbH, Im Brühl 8, 67365 Schwegenheim („GS Elektrotechnik", „wir", „uns") und ihren Kunden über Elektroinstallationen, Reparaturen, Kundendienst, Wartung, Prüfungen, Planung, Verkauf, Lieferung, Montage, Photovoltaik-, Wallbox-, Smart-Home-, Netzwerk- und sonstige elektrotechnische Leistungen.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Individualabreden, Leistungsbeschreibungen, Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.
1.4 Bei Bauleistungen gilt die VOB/B nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart und dem Kunden rechtzeitig in Textform zugänglich gemacht wurde. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherrechte unberührt.
1.5 Soweit ein Vertrag sowohl handwerkliche Leistungen als auch Lieferungen, digitale Dienste oder Service-Abonnements umfasst, gelten die jeweiligen besonderen Regelungen ergänzend nebeneinander.
1.6 GS Pass ist das digitale Kundenportal / die App der GS Elektrotechnik unter pass.gs-elektrotechnik.gmbh. App-spezifische Regelungen sind in diesem Dokument erkennbar.
§ 2 Vertragsschluss, Angebote und Vertragsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Technische Darstellungen, Zeichnungen, Fotos, Skizzen, Leistungsbeschreibungen und Mengenangaben sind nur verbindlich, wenn sie Vertragsbestandteil werden.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots, durch unsere Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung, durch Bestätigung in Textform, durch eindeutige Beauftragung des Kunden oder durch Beginn der Leistungsausführung mit Zustimmung des Kunden zustande.
2.3 Im Notdienst, bei Störungen oder bei kleineren Kundendienstarbeiten kann der Auftrag auch telefonisch, mündlich, per E-Mail, Messenger oder auf sonstigem elektronischem Weg erteilt werden. Wir sind berechtigt, eine nachträgliche schriftliche oder elektronische Bestätigung zu verlangen.
2.4 Über GS Pass können Kunden Serviceanfragen, Terminwünsche, Aufträge, Dokumentenabrufe und – soweit angeboten – kostenpflichtige Service-Stufen auslösen. Ein kostenpflichtiger Vertrag über eine GS-Pass-Stufe kommt erst zustande, wenn der Kunde die kostenpflichtige Buchung eindeutig bestätigt und wir die Buchung annehmen oder freischalten.
2.5 Kostenpflichtige Online-Buchungen werden so gestaltet, dass der Kunde vor Abgabe der Buchung über Preis, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeit und wesentliche Leistungsmerkmale informiert wird. Eine zahlungspflichtige Buchung darf nur über eine eindeutig als zahlungspflichtig erkennbare Schaltfläche erfolgen.
2.6 An Kostenvoranschlägen, Planungen, Zeichnungen, Schaltplänen, Berechnungen, Fotos, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf diese Unterlagen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergeben, veröffentlichen oder für andere Projekte verwenden, soweit dies nicht zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
§ 3 Leistungsumfang im Elektrohandwerk
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Aufmaß, Rapport, Projektvereinbarung oder sonstiger Individualabrede. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2 Unsere Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, berufs- und handwerksrechtlichen Anforderungen sowie den für den konkreten Auftrag maßgeblichen technischen Normen und Netzbetreiberbedingungen ausgeführt.
3.3 Änderungen oder Zusatzleistungen, die sich während der Ausführung als erforderlich oder zweckmäßig herausstellen, werden dem Kunden angezeigt, soweit dies nach den Umständen möglich ist. Werden sie beauftragt oder sind sie zur sicheren, gesetzes- oder normgerechten Ausführung erforderlich, werden sie zusätzlich berechnet.
3.4 Bei Altanlagen, verdeckten Leitungen, nicht dokumentierten Installationen, beschädigter Bausubstanz, fehlenden Schutzmaßnahmen, fehlender Netzbetreiberfreigabe oder nicht erkennbaren Vorleistungen Dritter kann sich der Aufwand ändern. Wir schulden keine Prüfung der gesamten Anlage, wenn nur eine begrenzte Einzelleistung beauftragt ist.
3.5 Bei PV-Anlagen, Batteriespeichern, Wallboxen, Zähleranlagen, Smart-Home-Systemen, Netzwerk- und Telekommunikationsanlagen hängen Termine und Inbetriebnahme teilweise von Netzbetreibern, Lieferanten, Behörden, Softwareanbietern, Förderstellen oder Dritten ab. Verzögerungen aus diesen Bereichen haben wir nur zu vertreten, wenn sie auf unserem Verschulden beruhen.
3.6 Prüfungen, Messungen, Sichtprüfungen, E-Check-Leistungen, Anlagenchecks und Wartungen erfassen nur den ausdrücklich vereinbarten Umfang. Eine Sichtprüfung ersetzt keine vollständige Messung oder Prüfung nach DIN VDE, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde hat alle zur Ausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Genehmigungen, Zugangsmöglichkeiten, Schlüssel, Ansprechpartner, Schalt- und Verteilerunterlagen sowie Angaben zu bekannten Mängeln, Gefahren, Vorarbeiten und Besonderheiten rechtzeitig bereitzustellen.
4.2 Der Kunde sorgt dafür, dass der Arbeitsbereich zugänglich, geräumt, beleuchtet und sicher ist. Er stellt – soweit erforderlich – Strom, Wasser, Netzwerkzugang, Park- und Zufahrtsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit zur Abschaltung betroffener Anlagen bereit.
4.3 Bei Mietobjekten, Wohnungseigentum, Gemeinschaftsanlagen, Gewerbeobjekten oder fremden Grundstücken hat der Kunde notwendige Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern, Verwaltungen, WEG, Behörden oder Netzbetreibern einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.4 Der Kunde darf Anlagen, Verteiler, Schutzorgane, Plomben, Zählerplätze, PV-/Speichersysteme oder Smart-Home-Komponenten nicht eigenmächtig verändern, wenn dadurch Sicherheit, Gewährleistung, Zulassung oder Netzverträglichkeit beeinträchtigt werden können.
4.5 Nutzer von GS Pass müssen ihre Stammdaten, Objektangaben, Ansprechpartner, Kontaktdaten und Anlageninformationen aktuell halten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet für Handlungen unter seinem Konto, soweit er diese zu vertreten hat.
4.6 Der Kunde darf über GS Pass nur Inhalte hochladen, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt und die keine Rechte Dritter verletzen. Personenbezogene Daten Dritter, Fotos von Personen oder vertrauliche Unterlagen dürfen nur übermittelt werden, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage oder Zustimmung besteht.
§ 5 Termine, Fristen, höhere Gewalt
5.1 Liefer-, Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Reine Terminwünsche, Einsatzfenster und voraussichtliche Angaben sind unverbindlich.
5.2 Termin- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Hindernisse eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere höhere Gewalt, extreme Witterung, Krankheit, Streik, Lieferengpässe, Netzbetreiber- oder Behördenverzögerungen, fehlende Unterlagen, fehlender Zugang, nicht abgeschlossene Vorleistungen oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden.
5.3 Reaktionszeiten in GS Pass bedeuten die erste Rückmeldung durch unser Team innerhalb des jeweiligen Zeitfensters. Sie sind keine Garantie für Reparatur, Materialverfügbarkeit, Fertigstellung, Entstörung oder Wiederherstellung innerhalb dieses Zeitfensters.
5.4 Eine vereinbarte Vor-Ort-Reaktion setzt voraus, dass der Einsatz im vereinbarten Servicegebiet liegt, Zugang möglich ist, keine Sicherheitsbedenken bestehen und der Einsatz technisch, personell und verkehrlich möglich ist.
§ 6 Kostenvoranschläge, Fehlersuche und nicht durchführbare Aufträge
6.1 Kostenvoranschläge, Prüfungen, Vor-Ort-Besichtigungen, Fehlersuchen, Bestandsaufnahmen und Planungsleistungen können nach Aufwand berechnet werden, wenn dies vereinbart wurde oder der Kunde nach den Umständen mit einer Vergütung rechnen musste. Wird der Auftrag erteilt, können wir die Kosten eines Kostenvoranschlags ganz oder teilweise anrechnen; ein Anspruch hierauf besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
6.2 Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Der entstandene Aufwand ist zu vergüten, wenn der Fehler trotz fachgerechter Prüfung nicht festgestellt werden kann, der Fehler außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegt, der Kunde den Termin schuldhaft versäumt, der Zugang nicht möglich ist, der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wird oder die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann.
6.3 Wird ein Termin kurzfristig abgesagt, nicht wahrgenommen oder ist der Arbeitsbereich nicht zugänglich, können wir die vergebliche Anfahrt, Wartezeit, Disposition und bereits entstandene Kosten berechnen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
6.4 Bei über GS Pass ausgelösten Aufträgen gilt: Werden unzutreffende Objekt-, Anlagen-, Fehler- oder Kontaktdaten übermittelt und kann der Auftrag deshalb nicht oder nur mit Mehraufwand durchgeführt werden, wird der Mehraufwand nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnet.
§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen und Abschlagszahlungen
7.1 Für Verbraucher verstehen sich ausgewiesene Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden.
7.2 Abgerechnet wird nach vereinbartem Festpreis, Angebot, Aufmaß, Einheitspreisen, Stundenaufwand, Material, Fahrtkosten, Zuschlägen, Fremdleistungen und Nebenkosten gemäß Vereinbarung. Nicht vereinbarte, aber notwendige Zusatzleistungen werden nach Aufwand zu den zum Leistungszeitpunkt gültigen Sätzen berechnet.
7.3 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Zahlungen können per Überweisung, SEPA, Kartenzahlung, Barzahlung vor Ort oder über im Einzelfall angebotene digitale Zahlungsarten geleistet werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
7.4 Der frühere Zahlungshinweis zu ec-Scheck („Eurocheque-System“) und Wechseln ist nicht Bestandteil dieser AGB. Wechsel, Schecks oder vergleichbare Zahlungsersatzmittel werden nur akzeptiert, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird.
7.5 Bei länger laufenden Aufträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der erbrachten und vertragsgemäß geschuldeten Leistungen zu verlangen. Bei Verbraucherbauverträgen bleiben gesetzliche Begrenzungen für Abschlagszahlungen unberührt.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen und Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Gegenüber Unternehmern bleiben weitergehende Ansprüche, insbesondere Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten, vorbehalten.
7.7 Gebühren für kostenpflichtige GS-Pass-Stufen werden monatlich abgerechnet, soweit in der Buchung nichts anderes angegeben ist. Maßgeblich sind die bei Buchung angezeigten Preise und Leistungsbeschreibungen. Rabatte, Gutscheine oder Inklusivleistungen gelten nur für den ausdrücklich beschriebenen Umfang.
7.8 Preisänderungen bei laufenden GS-Pass-Stufen werden dem Kunden rechtzeitig vor Wirksamwerden in Textform oder über GS Pass mitgeteilt. Der Kunde kann die betroffene Stufe vor Wirksamwerden der Preisänderung zum Änderungszeitpunkt kündigen, sofern die Preisänderung nicht ausschließlich auf gesetzlich zwingenden Änderungen, insbesondere Umsatzsteueränderungen, beruht.
§ 8 Abnahme, Dokumentation und elektronische Kommunikation
8.1 Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen, soweit sie abnahmefähig sind. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt.
8.2 Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, obwohl wir ihn hierzu aufgefordert haben, gilt die Leistung als abgenommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und der Kunde mindestens in Textform auf die Rechtsfolge hingewiesen wurde.
8.3 Rapporte, Arbeitsnachweise, Messprotokolle, Fotos, Abnahmevermerke und sonstige Dokumentationen können elektronisch erstellt und übermittelt werden. Elektronische Signaturen, Bestätigungen oder Freigaben genügen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
8.4 Über GS Pass können Dokumente wie Angebote, Rechnungen, Wartungsnachweise, Anlagenunterlagen, Fotos, Protokolle und Abnahmevermerke bereitgestellt werden. Die Bereitstellung im Portal ersetzt eine postalische Übersendung, wenn der Kunde dem elektronischen Zugang zugestimmt hat oder dieser für das Vertragsverhältnis üblich ist.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, ihm über GS Pass bereitgestellte Dokumente zeitnah zu prüfen und wichtige Dokumente bei Bedarf lokal zu sichern. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten bleiben unberührt.
§ 9 Mängelrechte und Gewährleistung
9.1 Für Mängelrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend oder individualvertraglich nichts Wirksames anderes vereinbart ist. Zwingende Rechte von Verbrauchern werden nicht eingeschränkt.
9.2 Bei Bauleistungen richten sich Mängelrechte nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts oder – sofern wirksam vereinbart – nach der VOB/B. Der Beginn von Verjährungsfristen richtet sich regelmäßig nach der Abnahme.
9.3 Bei Reparaturen, Wartungen und Servicearbeiten umfasst die Mängelhaftung nur die jeweils beauftragte und ausgeführte Leistung sowie das von uns gelieferte Material. Keine Mängelhaftung besteht für Fehler, die durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, äußere Einflüsse, Verschleiß, fehlende Wartung, ungeeignete Vorleistungen, Überspannung, Blitzschlag, Feuchtigkeit, Verschmutzung, mechanische Beschädigung oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung verursacht wurden.
9.4 Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Verweigert oder verzögert der Kunde die Prüfung oder Nacherfüllung unzumutbar, können daraus entstehende Mehrkosten dem Kunden berechnet werden; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9.5 Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich nach Abnahme, Lieferung oder Inbetriebnahme in Textform anzuzeigen. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
9.6 Für digitale Leistungen innerhalb von GS Pass gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, soweit diese anwendbar sind. Sicherheits-, Wartungs- und Funktionsupdates können erforderlich sein, um den Dienst vertragsgemäß, sicher und rechtskonform bereitzustellen.
9.7 Eine bestimmte dauerhafte Verfügbarkeit, Datenvollständigkeit oder Kompatibilität von GS Pass mit allen Endgeräten, Browsern, Betriebssystemen oder Fremdsystemen wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich zugesagt wurde. Gesetzliche Verbraucherrechte bei digitalen Produkten bleiben unberührt.
§ 10 Haftung
10.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Monteure, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
10.4 Für vom Kunden bereitgestellte Geräte, Software, Netzwerke, Zugangsdaten, Datenbestände, Altanlagen, Fremdleistungen und nicht dokumentierte Installationen haften wir nur, soweit der Schaden von uns zu vertreten ist.
10.5 GS Pass ist kein Notrufsystem für Gefahren für Leben, Gesundheit, Brand, Rauch, Stromschlag, Gas, Wasser, Einbruch oder andere akute Gefahren. In akuten Gefahrensituationen sind Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Netzbetreiber oder sonst zuständige Notdienste unmittelbar zu kontaktieren.
§ 11 Eigentumsvorbehalt und Unternehmerpfandrecht
11.1 Gelieferte Waren, Materialien, Ersatzteile, Anlagenkomponenten und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum. Werden Vorbehaltswaren wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Bauwerks, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Gegenüber Unternehmern bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten. Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, tritt jedoch bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe unserer Forderungen an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
11.3 Uns steht wegen Forderungen aus einem Auftrag ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht an beweglichen Sachen zu, die aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangt sind, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.4 Wird ein reparierter oder geprüfter Gegenstand trotz Abholaufforderung nicht abgeholt, können nach angemessener Frist Lagerkosten berechnet werden. Nach weiterer angemessener Frist und vorheriger Verkaufsandrohung sind wir berechtigt, den Gegenstand im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verwerten.
§ 12 Verkauf, Lieferung und Gefahrübergang
12.1 Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung ab Lager, ab Betriebssitz, frei Verwendungsstelle, mit Montage oder durch Versand. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
12.2 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit Übergabe an den Transporteur, Spediteur oder die zur Versendung bestimmte Person über. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12.3 Bei vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Geräten prüfen wir diese nur auf offensichtliche Eignung, soweit nicht ausdrücklich eine technische Prüfung beauftragt ist. Für Mängel, Schäden oder Verzögerungen aufgrund ungeeigneter Kundenmaterialien haften wir nur bei eigenem Verschulden.
12.4 Gebrauchte Waren werden gegenüber Unternehmern unter Ausschluss der Mängelhaftung verkauft, soweit kein Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder eine ausdrücklich übernommene Garantie vorliegt. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
§ 13 GS Pass Kundenportal / App
13.1 GS Pass bündelt objekt- und anlagenbezogene Informationen, Dokumente, Angebote, Rechnungen, Wartungs- und Servicedaten sowie den direkten Kontakt zur GS Elektrotechnik. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils freigeschalteten Version, Buchung und Leistungsbeschreibung.
13.2 Die kostenlose Stufe „Silber" kann bei Projekten oder Kundenbeziehungen bereitgestellt werden und umfasst insbesondere eine digitale Anlagenakte, die Bereitstellung von Dokumenten sowie die Möglichkeit, Aufträge oder Termine anzufragen.
13.3 Kostenpflichtige Stufen wie „Gold", „Platin" und „Diamant Business" enthalten zusätzliche Service- und Priorisierungsleistungen. Maßgeblich sind die zum Buchungszeitpunkt angezeigten Preise, Leistungsmerkmale und Einschränkungen. Nach der aktuellen Leistungsbeschreibung sind kostenpflichtige Stufen monatlich buchbar, haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und sind monatlich zum Monatsende kündbar.
13.4 Die auf GS Pass genannten Reaktionszeiten sind Serviceziele für die erste Rückmeldung. Sie begründen keine Garantie für Reparaturerfolg, Wiederherstellung, Materialverfügbarkeit, Störungsbeseitigung, Terminerfüllung oder Vor-Ort-Einsatz, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
13.5 Eine 24/7-Störungsannahme bedeutet telefonische Erreichbarkeit zur Aufnahme der Störung. Eine Vor-Ort-Reaktion innerhalb von 24 Stunden gilt nur für die vereinbarte Stufe, das vereinbarte Objekt oder den vereinbarten Standort, innerhalb des Servicegebiets und nur, soweit der Einsatz technisch, personell, verkehrlich und sicherheitsbezogen möglich ist. Während Betriebsurlaub ist eine 24/7-Störungsannahme und Reaktion in 24 Stunden nicht möglich und wird in der App angekündigt.
13.6 Das Servicegebiet für GS-Pass-Leistungen richtet sich nach der Leistungsbeschreibung. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, bezieht sich das Servicegebiet auf Schwegenheim und Umgebung. Einsätze außerhalb des Servicegebiets bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
13.7 Rabatte in GS Pass gelten nur auf Kundendienst-Arbeitszeit und nur bis zur jeweils ausgewiesenen jährlichen Höchstgrenze. Sie gelten nicht für Material, Anfahrt, Fremdleistungen, Notdienstzuschläge, Projekte, Pauschalen, laufende Abonnementpreise, Messgerätepauschalen oder Leistungen Dritter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
13.8 Jährliche Sichtprüfungen, Anlagen-Kurzchecks und Wartungsempfehlungen im Rahmen von GS Pass ersetzen keine umfassende Prüfung, Messung, Wartung, Gefährdungsbeurteilung, E-Check-Prüfung oder Prüfung nach DIN VDE, soweit eine solche nicht ausdrücklich als gesonderter Leistungsumfang beauftragt und bestätigt wurde.
13.9 Für die Nutzung von GS Pass kann eine Registrierung mit E-Mail-Adresse, Kunden- oder Objektdaten erforderlich sein. Der Kunde muss seine Zugangsdaten sicher aufbewahren und uns jeden Verdacht auf Missbrauch unverzüglich mitteilen. Wir dürfen Zugänge sperren, wenn ein berechtigter Verdacht auf Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder Vertragsverstöße besteht.
13.10 Bei Geschäfts- oder Objektkonten ist der Kunde verantwortlich dafür, welche Mitarbeiter, Mieter, Verwalter oder sonstige Nutzer Zugriff erhalten. Der Kunde hat Berechtigungen aktuell zu halten und ausgeschiedene oder nicht mehr berechtigte Nutzer unverzüglich zu entfernen oder entfernen zu lassen.
13.11 Wir dürfen GS Pass weiterentwickeln, Sicherheitsupdates einspielen, Funktionen anpassen oder vorübergehend einschränken, wenn dies aus Sicherheits-, Wartungs-, Rechts-, Datenschutz-, Kompatibilitäts- oder Betriebsgründen erforderlich ist. Wesentliche Leistungspflichten bezahlter Stufen werden dadurch nicht unangemessen eingeschränkt; andernfalls erhält der Kunde ein angemessenes Kündigungs- oder Anpassungsrecht.
13.12 Kündigungen kostenpflichtiger GS-Pass-Stufen sind in Textform, per E-Mail, über die App oder – bei Verbraucherverträgen, die online kündbar sein müssen – über eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche möglich. Nach Wirksamwerden der Kündigung endet die kostenpflichtige Priorisierung; die kostenlose Dokumenten- oder Kundenakte kann, soweit angeboten und rechtlich zulässig, fortgeführt werden.
13.13 Nach Ende einer kostenpflichtigen Stufe bleiben bereits entstandene Zahlungsansprüche bestehen. Der Kunde sollte vor einer Kontolöschung wichtige Dokumente exportieren oder sichern. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten bleiben unberührt.
13.14 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit GS Pass richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung. Diese AGB regeln den Vertrag; sie ersetzen keine Datenschutzinformation.
§ 14 Laufende Service-, Wartungs- und Betreuungsverträge
14.1 Service-, Wartungs-, Prüf-, Betreuungs- und Notdienstverträge können als Einzelvertrag, Rahmenvertrag, Wartungsvertrag oder Abonnement geschlossen werden. Leistungsumfang, Turnus, Reaktionszeiten, Preise, Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
14.2 Soweit keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, können laufende Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.3 Wartungs- und Prüfleistungen umfassen keine Reparaturen, Ersatzteile, Fremdleistungen, Anfahrt außerhalb des vereinbarten Bereichs oder Notdiensteinsätze, sofern diese nicht ausdrücklich eingeschlossen sind.
14.4 Für über GS Pass gebuchte Service-Stufen gelten vorrangig die in § 13 geregelten Laufzeit- und Kündigungsbedingungen.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
15.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt. Die Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor oder bei Vertragsschluss gesondert in Textform oder elektronisch bereitgestellt.
15.2 Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Sie beginnt nach den gesetzlichen Vorschriften. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
15.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir mit einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, kann er im Widerrufsfall Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei vollständiger Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
15.4 Ein Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Dies gilt nicht für zusätzliche Leistungen oder Waren, die über die ausdrücklich verlangten dringenden Arbeiten hinausgehen.
15.5 Bei kostenpflichtigen GS-Pass-Stufen, die online durch Verbraucher gebucht werden, wird der Kunde vor Buchung über Widerrufsrecht, Laufzeit, Preis und Kündigungsmöglichkeit informiert. Kündigung und Widerruf sind rechtlich zu unterscheiden.
§ 16 Datenschutz, Fotos, Dokumente und Geheimhaltung
16.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und der jeweils geltenden Datenschutzhinweise. Zur Vertragsdurchführung können insbesondere Kontaktdaten, Objekt- und Anlagendaten, Projektunterlagen, Fotos, Messwerte, Dokumente, Rechnungsdaten und Kommunikationsdaten verarbeitet werden.
16.2 Fotos, Videos, Messprotokolle und digitale Dokumentationen dürfen erstellt und gespeichert werden, soweit dies zur Angebotserstellung, Leistungsausführung, Dokumentation, Abnahme, Mängelbearbeitung, Beweissicherung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Personenbezogene oder besonders vertrauliche Inhalte werden soweit möglich vermieden oder minimiert.
16.3 Der Kunde ist verantwortlich dafür, uns keine Unterlagen oder Daten zu übermitteln, deren Weitergabe an uns unzulässig ist. Werden uns Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten oder sicherheitsrelevante Informationen überlassen, sind diese vom Kunden als solche zu kennzeichnen.
16.4 Über GS Pass bereitgestellte oder hochgeladene Dokumente können personenbezogene Daten enthalten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten und dass Dokumente nicht unbefugt weitergegeben werden.
16.5 Wir behandeln vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden, zur Vertragsdurchführung an Erfüllungsgehilfen weitergegeben werden müssen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.
§ 17 Streitbeilegung, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
17.1 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes erklärt wird.
17.2 Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der GS Elektrotechnik GmbH. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
17.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit sie rechtlich nicht abbedungen werden dürfen.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
17.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform oder, soweit zulässig, elektronisch bekanntgegeben. Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden oder der Kunde zustimmt.
Anlage 1: Leistungsübersicht GS Pass
Diese Anlage ist als praktische Übersicht gedacht. Maßgeblich sind in der App immer die zum Buchungszeitpunkt angezeigten Preise und Leistungen.
| Stufe | Preis | Leistungsübersicht |
|---|---|---|
| Silber | 0 € / kostenlos | Digitale Anlagenakte; Angebote, Rechnungen und Dokumente an einem Ort; Auftrag oder Termin anfragen; Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden werktags; bei jedem Projekt inklusive. |
| Gold | 29,90 € / Monat | Alles aus Silber; Störungsanfrage mit Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden werktags; bevorzugte Terminslots; jährliche E-Check-Sichtprüfung; 10 % Rabatt auf Kundendienst-Arbeitszeit, maximal 250 € Rabatt pro Jahr. |
| Platin | 69,99 € / Monat | Alles aus Gold; priorisierte Störungstermine; 1x jährlicher Anlagen-Kurzcheck bis 60 Minuten; persönliche Wartungs- und Sicherheitsempfehlung; geeignet für Häuser mit PV-Anlage, Wallbox, Smart Home oder umfangreicher Elektroinstallation; 10 % Rabatt auf Kundendienst-Arbeitszeit, maximal 300 € Rabatt pro Jahr. |
| Diamant Business | 199,90 € / Monat | Alles aus Platin; 24/7 telefonische Störungsannahme; Vor-Ort-Reaktion innerhalb von 24 Stunden im Servicegebiet, sofern technisch und verkehrlich möglich; fester persönlicher Ansprechpartner; Eskalation an die Geschäftsführung bei kritischen Störungen; bevorzugte Einsatzplanung; 15 % Rabatt auf Kundendienst-Arbeitszeit, maximal 500 € Rabatt pro Jahr; gilt für 1 Objekt oder 1 Standort. |
A1.1 Alle Preise verstehen sich, soweit an Verbraucher gerichtet, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Servicegebiet, Laufzeit, Kündigung, Leistungsumfang und Einschränkungen sind in der App transparent auszuweisen.
A1.2 Einsätze, Arbeitszeit, Anfahrt, Material, Notdienstzuschläge und Fremdleistungen werden nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich in der jeweiligen Stufe enthalten sind. Eine Servicestunde entspricht 60 Minuten Arbeitszeit eines Monteurs.
A1.3 Reaktionszeit bedeutet erste Rückmeldung durch GS Elektrotechnik, nicht garantierte Reparatur- oder Wiederherstellungszeit. Rabatte gelten nur auf Kundendienst-Arbeitszeit und nicht auf Material, Anfahrt, Projekte, Fremdleistungen oder laufende Pauschalen.
GS Elektrotechnik GmbH
Im Brühl 8
67365 Schwegenheim
Tel: +49 6344 9262171
E-Mail: info@gs-elektrotechnik.gmbh
